Markenrechte sind ein heikles Thema, um dass es schon immer viel Streit gegeben hat. In den USA gibt es nun eine kleine Auseinandersetzung zwischen Ubisoft und Electronic Arts um die Verwendung von "Ghost" im Zusammenhang mit Spielen. Der schwedische Entwickler Ghost Games ist Teil von EA und entwickelt derzeit vor allem Spiele der Need for Speed-Reihe. Ubisoft wiederum gehört die Ghost Recon-Reihe, die in diesem Jahr mit dem Online-Shooter Ghost Recon: Wildlands fortgesetzt werden soll.
Electronic Arts hat nun in den USA beim Patentamt Markenschutz für Ghost beantragt. Ähnlich bei beim Antrag von Sony für Let's Play scheint es sich um einen sehr allgemeinen Begriff zu handeln. Trotzdem sieht Ubisoft die Gefahr für Konflikte mit den eigenen Spielen und hat Einspruch eingelegt. Nun hat EA noch bis März Zeit, um darauf zu reagieren. Dabei geht es zunächst wohl vor allem darum, die eigenen Rechte aktiv zu schützen. Wer einen solchen Nachweis für Konflikte nicht erbringt und die eigenen Rechte aktiv einfordert, kann den Markenschutz verlieren.